Vorgründungscoaching
AVGS-Schein in Kooperation mit STARTEFFEKT
Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
- Vor Beantragung des AVGS ist der Antragsteller während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos.
- Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt.
Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
- Ist die Arbeitslosigkeit kürzer als 6 Wochen, kann im individuellen Fall ein AVGS ausgestellt werden.
- Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
- Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.
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